Umstufung der Randstrasse
Randstrasse? Ja, die Ortsumgehung vom Einkaufszentrum am Klärwerk vorbei, dann gerade durch den Kreisel in Richtung Heiligendamm. Bis hinter die Häuser, wo links die Schienen vom Molli ankommen. Die soll umgestuft werden. Das heißt:Bisher Gemeindestrasse, dann Landesstrasse – hochgestuft. Gleichzeitig wird die Landesstrasse vom Alexandrinenplatz bis ans Ende der Dammchaussee hinten am Wald Richtung Heiligendamm, wo rechts die Randstrasse ankommt, wieder Gemeindestrasse – runtergestuft. Ist ein Beschlussvorlage aus dem Rathaus.
Wozu das Ganze? Ich habe es nicht verstanden – keine Ahnung. Die Stadt sagt, das müsse so sein. Verkehrsrecht. Hat was mit Verkehrsaufkommen zu tun. Schlotmann weiss das. Aber wenn das Umstufen geltendes Recht ist, warum dann noch ein zusätzlicher Beschluss der Stadtvertreter? Warum unterschreibt nicht Herr Sass einfach, so wie es sein direkter Vorgesetzter bereits getan hat?
Damit verbundene Kosten für die Gemeinde? Nicht genau bekannt, wird aber noch ausgerechnet bis zum 30. Mai: Ein paar hundert Meter mehr Strasse, alte Allee, viel Baumschnitt, ….
Rückzahlung von Fördermitteln?
- Die Stadt sagt: Naja, wahrscheinlich nicht. Weil es Fristbindungen für diese Investitionen gibt, und die Fristen wahrscheinlich abgelaufen sind. Je nachdem wie man den Anfang der Frist rechnet. Ganz schön waghalsig…
- Nun sagen aber Leute, denen ich Kenntnis unterstelle, dass es sich nicht um eine Fristbindung, sondern um eine Zweckbindung handelte bei den Zuschüssen zum Strassenbau damals. Und der Zweck einer Strasse ändert sich doch genau dadurch, nämlich wenn ich sie umstufe. Oder nicht?
Irgendwie unsichere Kiste. Vielleicht sollte die Stadt doch lieber nochmal jemanden fragen, der sich mit der rechtlichen Seite der Förderung auskennt. Zur Risiko-Abwägung zwischen unsicherer abgelaufener Fristbindung und einer eventuellen verletzten Zweckbindung der Fördermittel. Bevor wir 7stellige Fördermittel zurückzahlen müssen, weil die Stadt im vorauseilenden Gehorsam Schlotmanns Vertragsentwurf unterschrieben hat.
Schlußfolgerung: Risiko zu groß, Beschlussvorlage wegen fehlender Beschlussreife nicht behandeln.
Hatte ich glatt verpasst. Danke für den Beitrag!